Ist jeder Escort steuerpflichtig?

Autor
My Divine Escort
Veröffentlicht am
29.8.2025
Zuletzt bearbeitet
29.8.2025

Steuerpflicht für Escort-Dienstleistungen – Was gilt rechtlich?

Escort Damen sind selbstverständlich auch dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Der Begleitservice an sich ist eine freiberufliche Tätigkeit, die nicht zusätzlich anzumelden ist. Laut dem Prostituiertenschutzgesetz bzw. dem Prostitutionsgesetz melden sich die Escort Damen beim Amt an, und diese Informationen werden automatisch auch an das Finanzamt weitergeleitet. Damit stehen die Einkünfte aus der Escort Tätigkeit wie bei jedem anderen Gewerbe im Rahmen der gesetzlichen Regeln.

Auf einen Blick:

Escort-Dienstleistungen unterliegen der Einkommensteuer und in der Regel der Umsatzsteuer, erfordern eine lückenlose Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben und machen eine eigenverantwortliche Absicherung in der Sozialversicherung notwendig. In manchen Kommunen kann eine Vergnügungssteuer (Sexsteuer) anfallen, die je nach örtlicher Satzung für die entgeltliche Erbringung sexueller Dienstleistungen erhoben wird.

Ist Escort steuerpflichtig?

Jede Person in Deutschland, die ein Gewerbe führt oder Einkünfte bezieht, ist dazu verpflichtet, einen gewissen Prozentanteil an Steuern zu zahlen. Auch in der Erotikbranche, bei Sexarbeiterinnen, Prostituierten oder bei der Escort Tätigkeit, sind die Escort Damen verpflichtet, Steuern zu zahlen.

Wer über eine Escort Agentur arbeitet oder als Independent Escort tätig ist, muss die unterschiedlichen Steuerarten wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben. Escort Dienstleistungen gelten rechtlich als gewerbsmäßige Tätigkeit und unterliegen damit der Steuerpflicht. Wer diesen Job ausübt – ob als Hobbyhure, über eine Agentur oder als selbstständige Begleiterin – muss sich mit allen Pflichten auseinandersetzen, um Sicherheit zu haben und Strafen zu vermeiden.

Welche Steuern müssen Escorts zahlen?

Wer eine Escort Tätigkeit ausübt, muss sich mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen. Dazu zählen:

Einkommensteuer

Einkünfte aus dem Escort Gewerbe sind einkommensteuerpflichtig. Selbstständige Escort Damen müssen ihre Einnahmen jährlich in der Steuererklärung angeben. Die Höhe der Einkommensteuer bzw. Einkommenssteuer richtet sich nach dem gesamten Gewinn, der persönlichen Situation und Freibeträgen. Ein Steuerberater oder professionelle Beratung kann hier helfen, alle relevanten Informationen korrekt aufzunehmen.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Selbstständige Escorts müssen zusätzlich die Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen berechnen und an das Finanzamt abführen.

  • Deutschland: 19 %
  • Schweiz: 7,7 % ab einem Jahres-Umsatz von 100.000 CHF
  • Österreich: 20 % ab einem Jahres-Umsatz von 35.000 €

Je nach Rahmen des Vertragsverhältnisses mit einer Escort Agentur kann die Umsatzsteuer auch von der Agentur erklärt werden.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft das Gewerbe einer Escort Dame und bemisst sich am Gewinn. Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt 3,5 %. Damit stärkt diese Steuer die lokale Wirtschaft. Auch hier hilft ein Steuerberater, die richtige Anmeldung vorzunehmen.

Vergnügungssteuer (Sexsteuer)

In einigen Kommunen fällt eine Vergnügungssteuer auf Escort Dienstleistungen an. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die als Prostitutions- oder Sexsteuer bekannt ist. Ob und in welcher Form diese Steuer auf Escort Tätigkeiten erhoben wird, hängt von der lokalen Rechtsprechung, der kommunalen Satzung und den Regelungen ab.

Sozialversicherung für Escorts

Neben den Escort Steuern müssen Escort Damen sich selbst um ihre Krankenversicherung, Rentenversicherung und ggf. weitere Absicherungen kümmern. Anders als bei einem klassischen Job sind sie nicht über eine Agentur angestellt. Damit liegen diese Pflichten vollständig bei der selbstständigen Escort. Auch in Verbindung mit einer möglichen Ausbildung oder Nebentätigkeit ist eine klare Anmeldung bei den zuständigen Behörden erforderlich.

Historie über Escort Steuern

Seit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes und der Entkriminalisierung der Prostitution haben Städte wie Köln, Bonn oder Soltau eigene Regelungen zur Vergnügungssteuer entwickelt. In Köln zahlen Prostituierte etwa eine Tagespauschale von 6 € als Aufwandsteuer. Auch die Einführung spezieller Automaten in Bonn zeigt, wie Behörden im Laufe der Jahre die Sicherheit und Kontrolle im Rahmen der Escort Tätigkeit ausgebaut haben.

Steuerhinterziehung als Escort

Wer seine Einkünfte aus der Escort Tätigkeit nicht beim Finanzamt angibt, begeht Steuerhinterziehung. Gerade wegen des hohen Bargeldanteils in der Escort Arbeit ist die Frage nach lückenloser Dokumentation wichtig. Wer seine Einnahmen und Ausgaben ordentlich führt, Belege sammelt und eine Steuernummer beantragt, hat die notwendige Sicherheit.

Auch wenn die Tätigkeit von außen manchmal wie ein Hobby oder Taschengeld wirken mag: rechtlich gilt sie als gewerbliche Tätigkeit. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen Steuerberater zu beauftragen. So werden alle Rechte, Pflichten und Regeln eingehalten – und die Verbindung zwischen Körper, Lust, rechtlicher Grundlage und wirtschaftlicher Arbeit bleibt abgesichert.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist die Arbeit als Escort steuerpflichtig?

Ja, Escort-Dienstleistungen unterliegen der Steuerpflicht. Wie bei jeder gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit müssen Escorts ihre Einkünfte versteuern. In Deutschland müssen sie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Dies gilt auch für Escorts, die über eine Agentur arbeiten oder selbstständig tätig sind. Die genauen Steuerarten hängen von der individuellen Situation ab, und es ist wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben genau zu dokumentieren, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Welche Steuern müssen Escorts zahlen?

Escorts, die selbstständig arbeiten, müssen mehrere Steuern berücksichtigen. Dazu gehören:

Einkommensteuer: Einkünfte aus dem Escort-Gewerbe sind einkommensteuerpflichtig.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Selbstständige Escorts müssen auf ihre Dienstleistungen 19 % Umsatzsteuer erheben, es sei denn, sie sind von der Kleinunternehmerregelung betroffen.

Gewerbesteuer: Escorts, die ein Gewerbe betreiben, müssen auch Gewerbesteuer zahlen, die auf den Unternehmensgewinn erhoben wird.In einigen Kommunen kann zusätzlich eine Vergnügungssteuer (Sexsteuer) anfallen, die je nach örtlicher Satzung für die Bereitstellung sexueller Dienstleistungen erhoben wird.

Was passiert bei Steuerhinterziehung als Escort?

Steuerhinterziehung ist illegal und kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Einkünfte aus der Escort-Tätigkeit nicht ordnungsgemäß versteuert werden, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Besonders in bar ausgezahlte Gelder sind schwer nachzuverfolgen, weshalb es wichtig ist, alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos zu dokumentieren und Belege aufzubewahren. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Steuererklärung korrekt abzugeben.

Hintergrundbild für den Beratungsbereich von MyDivine-Escort, vermittelt eine Atmosphäre von Vertraulichkeit und Eleganz für maßgeschneiderte Escort-Dienstleistungen.
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