Ist jeder Escort steuerpflichtig? Wichtige Informationen für Anbieter

Autor
My Divine Escort
Veröffentlicht am
25.3.2025
Zuletzt bearbeitet
25.3.2025

Steuerpflicht für Escort-Dienstleistungen – Was gilt rechtlich?

Escort Damen sind selbstverständlich auch dazu verpflichtet steuern zu zahlen. Der Begleitservice an sich ist eine freiberufliche Tätigkeit, die nicht zusätzlich anzumelden ist. Laut dem Prostitutionsgesetz, melden sich die Escort beim Amt an und diese Informationen werden automatisch auch an das Finanzamt weitergeleitet.

Auf einen Blick:

Escort-Dienstleistungen unterliegen der Einkommensteuer und in der Regel der Umsatzsteuer, erfordern eine lückenlose Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben und machen eine eigenverantwortliche Absicherung in der Sozialversicherung notwendig. In manchen Kommunen kann eine Vergnügungssteuer (Sexsteuer) anfallen, die je nach örtlicher Satzung für die entgeltliche Erbringung sexueller Dienstleistungen erhoben wird.

Ist Escort steuerpflichtig?

Jede Person in Deutschland, die eine Gewerbe führt oder Einkünfte bezieht, ist dazu verpflichtet einen gewissen Prozentanteil an Steuern zu zahlen. Auch in der Erotik Branche und in der Escort Tätigkeit sind die Escorts verpflichtet Steuern zu zahlen. Wenn man über eine Escort Agentur tätig ist oder auch als Independent Escort und nicht der Düsseldorfer Tabelle nacht geht, werden Steuerarten wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in der Steuererklärung angegeben. Escort-Dienstleistungen gelten in vielen Ländern als gewerbsmäßige Tätigkeit und unterliegen daher der Steuerpflicht. Wer als Escort arbeitet – ob selbstständig oder über eine Agentur – muss sich mit steuerlichen Pflichten auseinandersetzen, um rechtlich abgesichert zu sein und mögliche Strafen zu vermeiden.

Welche Steuern müssen Escorts zahlen?

Wer als Escort tätig ist, muss sich mit steuerlichen Pflichten auseinandersetzen, da diese Dienstleistung als gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit gilt. Die Art der zu zahlenden Steuern hängt davon ab, ob die Escort-Dienstleister:in selbstständig arbeitet. Escorts können aber die Rechnungen mit der Provision der Escort Agentur als Ausgabe gegen rechnen und die Mehrwertsteuer beim Finanzamt zurück bekommen.

Einkommensteuer

Einkünfte aus dem Escort Gewerbe sind einkommensteuerpflichtig. Die Arbeitszeiten werden selbstständig von der Escort notiert und auch dessen Einnahmen und Ausgaben

  • Selbstständige Escorts müssen ihre Einnahmen jährlich in der Steuererklärung angeben.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von den Einnahmen ab. Sie basiert auf dem Gesamtjahreseinkommen und den persönlichen Steuerfreibeträgen. Dies lässt sich von einem Steuerberater erfassen.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Selbstständige Escorts müssen auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zahlen. Häufig müssen sie diese auf ihre Dienstleistungen berechnen und an das Finanzamt abführen.

  • In Deutschland gilt ein Satz von 19 % bei Dienstleistungen
  • Schweiz: 7,7 % Mehrwertsteuer, wenn der Jahresumsatz über 100.000 CHF reicht.
  • Österreich: 20 % Umsatzsteuer, sobald die Kleinunternehmergrenze von 35.000 € überschritten wird.

Escorts, die über eine Agentur arbeiten, sollten die Steuerpflicht der Agentur beachten. Die Umsatzsteuer kann von der Agentur angegeben werden oder von der Escort selbst.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (kurz: GewSt) ist die Steuer auf den Unternehmensgewinn einer Escort Dame. Sie misst die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Zu diesem Zweck wird der Gewerbeertrag ermittelt. Dieser fließt in einen Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 % ein. So wird der Unternehmensgewinn einer Escort Dame besteuert, um die lokale Wirtschaft zu stärken.

Vergnügungssteuer (Sexsteuer)

Die Vergnügungsteuer, historisch als Lustbarkeitssteuer bekannt und in Österreich weiterhin unter dieser Bezeichnung geführt, ist eine örtliche Aufwandsteuer. In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz hierfür gemäß Art. 105 Abs. 2a GG bei den Ländern. Der Steuergegenstand umfasst den finanziellen Aufwand für verschiedene Dienstleistungen unteranderem dem Begleitservice. Zu den gängigen Formen der Vergnügungsteuer gehören insbesondere die Erhebung von Abgaben auf Eintrittsgelder für Veranstaltungen (auch Kartensteuer genannt, in der Schweiz als Billettsteuer bekannt), die Besteuerung von Spielautomaten (Spielgerätesteuer) sowie in jüngerer Zeit die Veranlagung von Steuern auf sexuelle Dienstleistungen, welche als Prostitutionssteuer oder Sexsteuer bezeichnet werden.

Sozialversicherung für Escorts

Escort Steuern sind nicht das einzige, das auf einen zukommen. Escort Damen müssen sich sich selbst um Krankenversicherung, Rentenversicherung und ggf. weitere Sozialabgaben kümmern. Escorts sind nicht bei einer Escort Agentur angestellt und müssen sich dementsprechend um ihre Beiträge kümmern.

Historie über Escort Steuern

Nach der Entkriminalisierung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals im Jahr 2003 von den Städten Dorsten und Gelsenkirchen eine kommunale Aufwandsteuer eingeführt, die für die gezielte Bereitstellung von Möglichkeiten zu sexuellen Dienstleistungen sowie für entgeltliche sexuelle Handlungen erhoben wird – auch als sogenannte „Sexsteuer“ bekannt. Seit 2010 besitzen die Kommunen in NRW das Recht, eigenständig über die Einführung dieser Steuer zu entscheiden, nachdem sowohl das Innen- als auch das Finanzministerium des Landes ihre Erhebung genehmigt haben.

Köln erhebt aufgrund einer städtischen Satzung aus dem Jahr 2005 eine Vergnügungssteuer auf die Bereitstellung von Gelegenheiten zu sexuellen Vergnügungen in bestimmten Einrichtungen wie Bars, Swingerclubs, FKK- und Saunaclubs. Ebenso besteuert wird das Anbieten sexueller Dienstleistungen außerhalb dieser Orte – etwa in Hotels, Wohnmobilen, privaten Räumen oder Kraftfahrzeugen – mit Ausnahme der Straßenprostitution in speziellen Verrichtungsboxen. Gemäß § 6 der Satzung müssen Sexarbeiter eine Tagespauschale von 6 Euro entrichten. Mehrere gegen diese Steuer gerichtete Klagen wurden 2007 vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

In Bonn wurde 2011 zur Erhebung der Vergnügungssteuer für öffentlich ausgeübte Prostitution ein spezieller Ticket-Automat auf dem sogenannten Verrichtungsgelände aufgestellt. Sexarbeiter sind verpflichtet, in der Zeit von 20:15 bis 6:00 Uhr ein Ticket in Höhe von 6 Euro zu erwerben, um ihrem Gewerbe auf dem Straßenstrich nachgehen zu können. Die Einnahmen aus dieser Steuer gehen jedoch seit Jahren zurück: Während 2013 noch 45.000 Euro eingenommen wurden, sank die Summe 2016 auf 33.000 Euro und 2018 weiter auf 23.800 Euro.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen argumentieren, dass die Steuerlast letztlich an die Kunden weitergegeben werden könne.

Auch in Soltau wird eine Vergnügungssteuer auf entgeltliche sexuelle Dienstleistungen erhoben, insbesondere in Wohnmobilen, Beherbergungsbetrieben und anderen Fahrzeugen. Steuerschuldner sind dabei die Betreiber oder Veranstalter der entsprechenden Einrichtungen. Allerdings wurde gerichtlich festgestellt, dass eine Besteuerung von Vermietern sogenannter „Love-Mobile“ nicht rechtens ist, da während der Mietzeit die Prostituierten selbst als Betreiber und Veranstalter gelten.

Steuerhinterziehung als Escort

Wenn man als Escort tätig wird, können diese Einkünfte steuerpflichtig werden, wie bei jeder anderen selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit. Sollten diese Steuern nicht an das Finanzamt gezahlt werden beziehungsweise, wenn diese vorbehalten werden, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Gerade bei dem hohen Bargeldanteil ist die Versuchung als Escort höher nicht alle Steuern an zu geben. Auch als Einzelperson bzw. als Steuerzahler lohnt es sich, Einnahmen und Ausgaben lückenlos zu dokumentieren und Belege zu sammeln. Ansonsten lohnt es sich auch Hilfe in Form von Beratung zu holen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist die Arbeit als Escort steuerpflichtig?

Ja, Escort-Dienstleistungen unterliegen der Steuerpflicht. Wie bei jeder gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit müssen Escorts ihre Einkünfte versteuern. In Deutschland müssen sie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Dies gilt auch für Escorts, die über eine Agentur arbeiten oder selbstständig tätig sind. Die genauen Steuerarten hängen von der individuellen Situation ab, und es ist wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben genau zu dokumentieren, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Welche Steuern müssen Escorts zahlen?

Escorts, die selbstständig arbeiten, müssen mehrere Steuern berücksichtigen. Dazu gehören:

Einkommensteuer: Einkünfte aus dem Escort-Gewerbe sind einkommensteuerpflichtig.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Selbstständige Escorts müssen auf ihre Dienstleistungen 19 % Umsatzsteuer erheben, es sei denn, sie sind von der Kleinunternehmerregelung betroffen.

Gewerbesteuer: Escorts, die ein Gewerbe betreiben, müssen auch Gewerbesteuer zahlen, die auf den Unternehmensgewinn erhoben wird.In einigen Kommunen kann zusätzlich eine Vergnügungssteuer (Sexsteuer) anfallen, die je nach örtlicher Satzung für die Bereitstellung sexueller Dienstleistungen erhoben wird.

Was passiert bei Steuerhinterziehung als Escort?

Steuerhinterziehung ist illegal und kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Einkünfte aus der Escort-Tätigkeit nicht ordnungsgemäß versteuert werden, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Besonders in bar ausgezahlte Gelder sind schwer nachzuverfolgen, weshalb es wichtig ist, alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos zu dokumentieren und Belege aufzubewahren. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Steuererklärung korrekt abzugeben.

Hintergrundbild für den Beratungsbereich von MyDivine-Escort, vermittelt eine Atmosphäre von Vertraulichkeit und Eleganz für maßgeschneiderte Escort-Dienstleistungen.
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